Ab dem 1. Dezember 2022 ist die neue Autobahnvignette an den üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Sie hat die Grundfarbe Gelb. Die Jahreszahl auf der Klebeseite ist rot, jene auf der Vorderseite weiss. Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken.
(Bern) Die vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2024 gültige Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen bezogen werden. Fahrzeugführerinnen und -führer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.
Damit die Vignette gültig ist, muss sie direkt und ohne Verwendung anderer Materialien an der vorgeschriebenen Stelle auf das Fahrzeug geklebt werden: bei Personenwagen auf die Innenseite der Windschutzscheibe, bei Anhängern und Motorrädern an ein leicht zugängliches und nicht auswechselbares Fahrzeugbestandteil. Jegliches Entfernen und Wiederanbringen am gleichen oder an einem anderen Fahrzeug ist verboten.
Digitale Vignette ersetzt nicht die Klebevignette
Die E-Vignette wird im Verlauf des Jahres 2023 eingeführt, sicher erst nach dem 31. Januar 2023. Über den genauen Einführungszeitpunkt entscheidet der Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2023. Die Einführung der E-Vignette im Verlauf des Jahres hat den Vorteil, dass die Systeme schrittweise optimiert werden können und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die dadurch gesammelten Erfahrungen direkt in den Verkauf für das Vignettenjahr 2024 einfliessen lassen kann.
Die E-Vignette wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, sondern es werden beide Varianten parallel eingesetzt. Die E-Vignette wird über ein Webportal des BAZG bezogen werden können.
Foto: © Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit