Das Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft erscheint ab Januar 2023 digital und nicht mehr gedruckt. Der Regierungsrat hat dazu in einer Verordnung über das Publikationsgesetz die Eckwerte beschlossen.
(Liestal) Am 30. Juni 2022 hat der Landrat einstimmig dem Publikationsgesetz (PublG) zugestimmt. Damit werden die amtlichen Bekanntmachungen des Kantons im Amtsblatt und die Gesetzessammlung künftig nur noch in elektronischer Form herausgegeben. In der «Verordnung über das Publikationsgesetz» hat nun der Regierungsrat die nötigen Ausführungsbestimmungen erlassen. Die Verordnung regelt unter anderem die Zuständigkeiten und die Rahmenbedingungen für die Herausgabe des digitalen Amtsblatts sowie der chronologischen und systematischen Gesetzessammlung.
Publikationen jeweils montags und donnerstags
Das kantonale Amtsblatt wird am 5. Januar 2023 erstmals in einer digitalen Version erscheinen. Künftig werden die Amtsblatt-Meldungen zweimal in der Woche – jeweils am Montag und Donnerstag – im Amtsblattportal (www.amtsblatt.bl.ch) publiziert werden. Auf dem Amtsblattportal werden bereits das Schweizerische Handelsamtsblatt und die Amtsblätter von fünf anderen Kantonen publiziert.
Kostenlos und mit individuellen Möglichkeiten
Das neue Amtsblatt ist für die Leserinnen und Leser neu kostenlos. Zu den verschiedenen Rubriken können individuelle Abos eingerichtet werden, damit man an den jeweiligen Publikationsdaten eine E-Mail mit den neusten Meldungen erhält. Zudem sind verschiedene Filterfunktionen im Amtsblattportal vorhanden, um die Suche nach bestimmten Meldungen zu vereinfachen. Personen, die keinen Zugang zur Onlineausgabe haben, können gegen eine Gebühr von sechs Franken bei der Landeskanzlei einen Ausdruck aller Meldungen der Wochenausgabe des Amtsblatts beziehen.
Die Einführung des digitalen Amtsblatts wurde durch die Landeskanzlei umgesetzt. Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich unterstreicht, dass «mit diesem Digitalisierungsschritt ein weiterer Beitrag für eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung geleistet wird».
Foto: © Kanton Basel-Landschaft