Der neuste Bürokratiemonitor des SECO, welcher am 1. März 2023 publiziert worden ist, hat ergeben, dass 60 Prozent von über 1’500 befragten Unternehmen die administrative Belastung als eher hoch oder hoch wahrnehmen. Die wahrgenommene Belastung ist zwar auf weiterhin hohem Niveau, gegenüber der letzten Befragung von 2018 ist sie jedoch leicht gesunken. Die Digitalisierung leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur administrativen Entlastung der Unternehmen in der Schweiz.
(Bern) Während 40 Prozent (2018: 32,5 %) der befragten Unternehmen die subjektive Belastung als gering oder eher gering empfinden, beklagen sich 60 Prozent (2018: 67,5 %) über eine hohe oder eher hohe Belastung. Weiter nehmen 60 Prozent der Unternehmen eine Zunahme der administrativen Belastung wahr (2018: 67 %).
Bei einzelnen gesetzlichen Vorschriften hat mehr als die Hälfte der antwortenden Unternehmen eine hohe oder eher hohe Belastung in den Bereichen Bauvorhaben (67 %), Lebensmittelhygiene (56 %), Ein- und Ausfuhr (55 %), Einholen von Bewilligungen (53 %) und Ausbau Produktionsanlagen (51 %) angegeben. Als gering oder eher gering wird die Belastung von mehr als 70 % der befragten Unternehmen in den Bereichen Handelsregister/SHAB, BVG, Unfallversicherung/SUVA und AHV empfunden.
Hochgerechnet auf die rund 206’000 KMU mit mindestens drei Mitarbeitenden in der Schweiz ergeben sich etwa 525 Millionen Franken an monatlichen externen Kosten der Unternehmen für regulierungsbedingte administrative Aufwände. Das sind total rund 6,3 Milliarden Franken pro Jahr.
Entlastung dank Digitalisierung und Online-Angeboten
Die befragten Unternehmen hatten im Rahmen der Befragung auch die Möglichkeit, konkrete Verbesserungsvorschläge anzubringen. Wie schon in der letzten Befragung 2018 wurde bei den zu vereinfachenden gesetzlichen Vorschriften die Mehrwertsteuer am meisten genannt. Bei den vorgeschlagenen Verbesserungen waren Nennungen zum Vereinfachen oder Standardisieren von Abläufen, sowie die Digitalisierung als Instrument zur Verbesserung am häufigsten.
Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren zu einer spürbaren administrativen Entlastung geführt. Die Zunahme von Online-Angeboten, wie etwa Easygov.swiss – dem Online-Schalter für Unternehmen – wird als wichtige Massnahme zur administrativen Entlastung seitens der Unternehmen genannt. Mit der am 9. Dezember 2022 verabschiedeten Botschaft zum Unternehmensentlastungsgesetz will der Bundesrat diesen Weg in den nächsten Jahren konsequent weiter beschreiten. Mit dem Entlastungsgesetz sollen nicht nur die Regulierungsbelastung der Unternehmen reduziert werden, sondern gleichzeitig die Digitalisierung von Behördenleistungen gefördert und weiter ausbaut werden.
Im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO führte das LINK Institut im Herbst 2022 eine repräsentative Befragung bei 1’525 Unternehmen durch. Zum vierten Mal nach 2012, 2014 und 2018 wurden die Unternehmen nach ihrer subjektiven Wahrnehmung der regulierungsbedingten administrativen Belastung in verschiedenen Regulierungsbereichen befragt.
Basis zum Abbau von Bürokratie
Der Bürokratiemonitor wurde auf Basis des Berichts des Bundesrates «Die administrative Belastung von Unternehmen: Bilanz 2007 – 2011 und Perspektiven 2012 – 2015» vom 24. August 2011 eingeführt. Ziel des Bürokratiemonitors ist dem subjektiven Aspekt der Belastung aufgrund von gesetzlichen Vorschriften auf allen Stufen (Bund, Kantone, aber auch Gemeinden oder internationale Vorschriften) Rechnung zu tragen und empirische Grundlagen dazu zur Verfügung zu stellen.
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