Gute Nachrichten für die Wirtschaft aus Bern: Der Bundesrat will die Regulierungsbelastung der Unternehmen reduzieren. Gleichzeitig will er die Digitalisierung von Behördenleistungen fördern und weiter ausbauen. Er hat am 9. Dezember 2022 die Botschaft zu einem Entlastungsgesetz verabschiedet. Ebenfalls verabschiedet hat der Bundesrat eine Botschaft zur Einführung einer Regulierungsbremse, obwohl er diese ablehnt.
(Bern) Effiziente und massvolle Regulierungen sind ein zentrales Element für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) schlägt der Bundesrat verschiedene gezielte Massnahmen zur administrativen Entlastung vor. Er ist insbesondere bestrebt, die Digitalisierung von Behördenleistungen für Unternehmen auf der zentralen elektronischen Plattform «EasyGov» weiter auszubauen. Mit der Botschaft zum UEG erfüllt der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag der Motion 16.3388 Sollberger.
Auch die Vorlage zur Einführung einer Regulierungsbremse verfolgt das Ziel, die Regulierungsbelastung der Unternehmen einzudämmen. Gemäss dem parlamentarischen Auftrag sollen für Unternehmen besonders kostspielige Regulierungen im Parlament inskünftig einem qualifizierten Mehr unterstellt werden, was eine Verfassungsänderung erforderlich macht. Der Bundesrat stand diesem Instrument von Beginn weg kritisch gegenüber. Auch in der Vernehmlassung wurde es kontrovers beurteilt. Dennoch hat der Bundesrat am 4. März 2022 entschieden, eine Botschaft auszuarbeiten und den Auftrag des Parlaments (Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion) zu erfüllen, jedoch in dieser auf einen Antrag auf Zustimmung zum Erlassentwurf zu verzichten.
Gesetzliche Verankerung von Grundsätzen
Die gesetzliche Verankerung von Grundsätzen und Prüfpflichten soll dazu beitragen, dass neue Regulierungen effizient und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen administrativ schlank ausgestaltet werden. Regulierungskosten der Unternehmen sollen transparenter ausgewiesen werden und damit in die Entscheidungsgrundlagen von Bundesrat und Parlament einfliessen. Weiter sollen bestehende Regulierungen mittels Bereichsstudien gezielt auf ihr Entlastungspotential überprüft werden. Insgesamt soll die Bundesverwaltung die Entlastungsmöglichkeiten bei bestehenden und neuen Regulierungen konsequenter identifizieren und ausschöpfen.
Zur direkten Entlastung der Unternehmen gehören auch effiziente elektronische Prozesse zwischen Unternehmen und Behörden. Die Bestimmungen für eine zentrale elektronische Plattform zur Erbringung von Behördenleistungen für Unternehmen ermöglichen das Angebot eines nationalen «One-stop-shops». Behörden sollen verpflichtet werden, beim Vollzug von Bundesrecht, ihre elektronischen Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale elektronische Plattform zugänglich zu machen. Unternehmen können alle angebotenen Behördenleistungen über einen einzigen Account abwickeln. Die Prozesse werden damit schneller, effizienter und benutzerfreundlicher.
Die Vorlage insgesamt wie auch die einzelnen Massnahmen wurden in der Vernehmlassung breit unterstützt. Die allermeisten Stellungnehmenden sahen einen Handlungsbedarf bei der Stärkung der Bemühungen zur Entlastung der Unternehmen.
Erlasse mit erheblichen Belastungen brauchen künftig qualifiziertes Mehr
Die Botschaft über die Regulierungsbremse sieht Folgendes vor: Um einen Anstieg der Regulierungskosten für Unternehmen zu reduzieren, sollen Erlasse, die für Unternehmen mit erheblichen Belastungen verbunden sind, vom Parlament nur noch mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden können. Als Kriterien werden folgende Schwellenwerte definiert: mehr als 10’000 mit höheren Regulierungskosten belastete Unternehmen oder gesamthaft mehr als 100 Millionen Franken Regulierungskosten für alle Unternehmen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Diese zweite Schwelle führt dazu, dass auch Erlasse, welche zwar weniger als 10’000 Unternehmen betreffen, aber gesamthaft betrachtet trotzdem mit hohen Regulierungskosten verbunden sind, ebenfalls der Regulierungsbremse unterstellt werden.
Keine bevorzugte Behandlung von Unternehmensinteressen
Die Befürwortenden hoben in der Vernehmlassung hervor, dass mit dem Instrument die notwendige Aufmerksamkeit von Bundesverwaltung und Parlament auf die Belastungen der Unternehmen gelenkt werden könne. Die Ablehnenden monierten insbesondere die mit dem Instrument verbundene bevorzugte Behandlung von Unternehmensinteressen im Gesetzgebungsprozess und wiesen auf mögliche Anwendungsschwierigkeiten hin. Auch für den Bundesrat fallen die Nachteile der Vorlage höher ins Gewicht. Er begründet seine Ablehnung der Vorlage insbesondere mit den damit einhergehenden staatspolitischen Nebenwirkungen, die einer eher überschaubaren erwarteten Entlastungswirkung auf Unternehmen gegenüberstehen. Die erhoffte Entlastungswirkung lässt sich grösstenteils auch mit dem UEG und damit ohne Einschränkungen des Parlaments erreichen.
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