Der Bachgraben ist eines der boomenden Wirtschaftsareale im Kanton Baselland. In den nächsten Jahren entstehen darauf rund 6’000 zusätzliche Arbeitsplätze. Leider hat der Bundesrat den Zubringer Bachgraben im 4. Agglomerationsprogramm nicht als prioritär eingestuft. Für die Handelskammer beider Basel ist nicht hinnehmbar, dass dieses wichtige Wirtschaftsareal auf absehbare Zeit keine leistungsfähige Strassenanbindung erhalten soll.
(Basel) Die Handelskammer fordern daher den federführenden Kanton Basel-Landschaft auf, die Chancen und Risiken der bestehenden Optionen zu prüfen und die Arbeiten rasch wieder aufzunehmen, damit der Baustart im Jahr 2027 erfolgen kann. Der Bachgraben ist eines der boomenden Wirtschaftsareale und Life Sciences-Hub im Kanton Baselland. In den nächsten Jahren entstehen hier rund 6’000 zusätzliche Arbeitsplätze sowie zukunftsweisende und nachhaltige Infrastrukturen. Die derzeitige Erschliessung ist sowohl beim öffentlichen und Langsam- wie auch beim Autoverkehr unzureichend.
Wirtschaftsareal Bachgraben muss gut erschlossen werden
Bedauerlicherweise hat der Bundesrat das zentrale Projekt des Basler Programms, den Zubringer Bachgraben, in seiner Botschaft zum 4. Agglomerationsprogramm nicht als prioritär eingestuft. Für die Handelskammer beider Basel ist nicht hinnehmbar, dass dieses wichtige Wirtschaftsareal auf absehbare Zeit keine leistungsfähige Strassenanbindung erhalten soll. Wir fordern daher die beiden Basler Kantone, insbesondere den federführenden Kanton Basel-Landschaft, auf, die Chancen und Risiken der bestehenden Optionen zu prüfen und die Arbeiten rasch wieder aufzunehmen, damit der Baustart im Jahr 2027 eingehalten werden kann.
Bund anerkennt Handlungsbedarf
Anlässlich des heutigen Agglo-Forums hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bekannt gegeben, dass der Bund den Handlungsbedarf für eine gute verkehrliche Erschliessung des Bachgrabenareals anerkennt. Ferner bietet das ARE an, zusammen mit den verantwortlichen kantonalen Stellen das Projekt weiter auszuarbeiten, sodass dieses im nächsten Agglomerationsprogramm (5. Generation) im priorisierten A-Horizont eingereicht und bewilligt werden kann. «Wir begrüssen dies sehr, eröffnet dies doch unserer Region neue Perspektiven, um das wichtige Projekt weiter voranzutreiben», so Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel.
Zwei Optionen für einen Baustart 2027
Somit stehen nun zwei konstruktive Optionen für einen Baustart 2027 zur Verfügung:
- Entweder nimmt der Kanton Basel-Landschaft die Vorbehalte beziehungsweise Mängel bei den weiteren Planungen auf, die das ARE bei der Prüfung der Agglomerationsprogramme geäussert hat, und löst diese gemeinsam mit dem Bundesamt. Diese Abstimmung macht den Weg frei, damit der Zubringer Bachgraben im A-Horizont des 5. Agglomerations-programms eingereicht und bewilligt werden kann.
- Oder der Kanton Basel-Landschaft plant und projektiert das Projekt in seiner jetzigen Form weiter. Dies bedingt auch die Bereitschaft einer alleinigen Finanzierung. Ein Landratsbeschluss, um die Arbeiten weiter voranzutreiben, liegt vor.
Via Basel-Stadt und Frankreich
Der Zubringer Bachgraben ist sowohl technisch wie auch hinsichtlich der Verfahren komplex: Die bikantonale Umsetzung im urbanen Raum auf französischem Territorium setzt eine politische Akzeptanz voraus und bedingt die Zustimmung von Bern und Paris. «Soll das Projekt, wie angedacht, teils auch auf französischem und baselstädtischem Boden realisiert werden, bedarf es dafür der Zustimmung beider Länder», erläutert Dätwyler. «Damit dieses komplexe Vorhaben effizient und erfolgreich umgesetzt werden kann, muss der Kanton Basel-Landschaft entschieden vorgehen und umgehend eine umfassende Projektsteuerung und -organisation auf die Beine stellen. In dieser müssen neben den beiden Basler Kantonen zwingend auch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und je nach gewählter Option die Bundesämter für Strassen und Raumentwicklung einbezogen werden», so Dätwyler weiter.
Rasch und unabhängig zur Baureife führen
«Wir fordern daher die zuständigen Stellen des Kantons Basel-Landschaft auf, die Optionen zügig auf ihre Chancen und Risiken hin zu prüfen und sodann die Arbeiten am Projekt wieder aufzunehmen. Ziel muss es sein, das Projekt unter der Federführung des Kantons Basel-Landschaft rasch und unabhängig von der Priorisierung im Aggloprogramm zur Baureife zu führen, um den geplanten Baustart im Jahr 2027 einhalten zu können», Dätwyler abschliessend.
Foto: © Handelskammer beider Basel