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Baselbieter Regierungsrat überweist Vorlage zur Deponieabgabe

von Redaktion baselbusiness24
Der Baselbieter Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2022 die Landratsvorlage «Einführung kantonaler Deponieabgaben» an den Landrat überwiesen. Damit ist ein weiterer Meilenstein im Rahmen der Arbeiten der Taskforce «Baustoffkreislauf Regio Basel» erreicht. Im Rahmen der bikantonalen Taskforce haben die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt zusammen mit den Akteuren der Baubranche strategische Eckpunkte zur Etablierung des Baustoffkreislaufs festgelegt und ein Massnahmenpaket erarbeitet, welches gegenwärtig umgesetzt wird.

(Liestal) Im Juni 2021 hat der Regierungsrat die erste Landratsvorlage zur Stärkung des regionalen Baustoffkreislaufs an den Landrat überwiesen (Medienmitteilung vom 30. Juni 2021). Nicht Teil dieser Landratsvorlage war eine Deponieabgabe. Mit der Überweisung der Landratsvorlage «Einführung kantonaler Deponieabgaben» schliesst der Regierungsrat nun die letzte noch vorhandene Lücke im Massnahmenkatalog für einen erfolgreichen Baustoffkreislauf. Viele Kritikpunkte aus der Vernehmlassung konnten aufgenommen und in der aktuellen Landratsvorlage berücksichtigt werden.

Zur Erhebung von kantonalen Deponieabgaben im Sinne einer Lenkungssteuer muss in der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, wozu es  eine Volksabstimmung bedarf. Darauf abgestützt erfolgt die Regelung der Deponieabgaben im kantonalen Umweltschutzgesetz.

Darin wird die maximale Höhe der Abgabe, der Grund für die Abgabe und die Abgabepflichtigen der Deponieabgaben geregelt. Der Kanton kann Deponieabgaben für Deponien vom Typ A, B, C und E zwischen 0 bis maximal 50 Franken pro Tonne deponierte Abfälle erheben. Die Festsetzung erfolgt spezifisch für die Deponientypen.

Dem Regierungsrat kommt die Aufgabe zu, die Abgaben festzusetzen. Er kann auf die Erhebung von Deponieabgaben verzichten, wenn der Baustoffkreislauf funktioniert. Dies ist namentlich dann der Fall, wenn das Recyceln von Baustoffen nicht durch zu tiefe Deponiekosten untergraben wird.

Die künftigen Einnahmen aus den Deponieabgaben werden dem Staatshaushalt zugeführt. Dadurch werden die erfolgswirksam gebildeten Rückstellungen im Umfang von bisher rund 150 Millionen Franken kompensiert, welche der Finanzierung von Altlastensanierungen dienen. Diesbezüglich erstattet der Regierungsrat jährlich Bericht.

Deponieabgaben steigern Attraktivität der Verwertung

Die Erhebung von Deponieabgaben schafft ein wirtschaftliches Umfeld, welches die Attraktivität von Investitionen im Bereich des Baustoffkreislaufs signifikant steigert, weil die Verwertung im Vergleich zur Deponierung wirtschaftlich konkurrenzfähig wird. Die dadurch gesteigerte Verwertung führt zu einer Schonung von natürlichen Ressourcen und knappem Deponieraum. Es braucht somit nur noch Deponiestandorte für jene Abfälle, die tatsächlich keiner sinnvollen Verwertung mehr zugeführt werden können.

Auf Fördermassnahmen zugunsten des Baustoffkreislaufs, wie die finanzielle Förderung von Re-cycling-Baustoffen, wird gegenwärtig verzichtet, da Sekundärbaustoffe am Markt grundsätzlich konkurrenzfähig sind. Der Regierungsrat geht davon aus, dass über die Deponieabgabe nötigenfalls mit einem gezielten und geringfügigen wirtschaftlichen Eingriff im Bereich der Deponiepreise ein ausreichender Effekt erzielt werden kann.

Bauabfälle mengenmässig weitaus bedeutendster Abfallstrom in der Region

Aus der Region Basel gelangen jährlich rund eine Million Tonnen an Bauabfällen auf Deponien im Kanton Basel-Landschaft. Durch eine bessere Ausschöpfung des Verwertungspotenzials und ein hochwertiges Recycling soll diese Menge um mindestens 30% im laufenden Jahrzehnt gesenkt und der Bauwirtschaft im Gegenzug wertvolle Sekundärrohstoffe zugeführt werden. Ebenso soll dadurch eine regionale Wertschöpfung bei gleichzeitiger Schonung der natürlichen Ressourcen geschaffen werden. Zur Erreichung dieser Ziele hat die Taskforce ein Massnahmenpaket erarbeitet. Mit der aktuellen Vorlage zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für kantonale Deponieabgaben wurde die letzte Massnahme zur Beschlussfassung an den Landrat überwiesen.

Gute Bilanz der Task Force «Baustoffkreislauf Regio Basel»
Die 2018 durch die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) initiierte Taskforce «Baustoffkreislauf Regio Basel» hat in rund fünfjähriger Arbeit den Handlungsbedarf und die Massnahmen zur Umsetzung einer nachhaltigen Baustoffkreislaufwirtschaft in der Regio Basel erarbeitet, realisiert und somit die gesetzten Ziele erreicht. Dazu gehören insbesondere:
  • Raumplanerische Festsetzung von Deponiestandorten, welche den Deponieraumbedarf für die nächsten rund 20 Jahre abdecken, im Kantonalen Richtplan (KRIP) im 2020.
  • Beschluss einer generellen Rückbaubewilligung für alle Bauwerke und damit Steuerung der Verwertungskanäle für die zentralen Baustoffe. Die Inkraftsetzung erfolgt im 2023.
  • Aufbau einer Fachstelle Baustoffkreislauf innerhalb des Amts für Umweltschutz und Energie (AUE) zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in den Bereichen Rückbau und Abfallverwertung sowie zur Qualitätsüberwachung der produzierten Sekundärbaustoffe sowie eines Monitorings.
  • Selbstverpflichtung zur Verwendung von Sekundärbaustoffen bei kantonalen Bauwerken im Hoch- und Tiefbau.
  • Setzen günstiger Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Baustoffaufbereitungs-Industrie, welche mit Aufbereitungs- und Bodenwaschanlagen die Verwertung der anstehenden Rückbau- und Aushubmaterialien sicherstellt. Zahlreiche Projekte sind in der Bewilligungsphase oder bereits in Umsetzung.
  • Schaffung stabiler Voraussetzungen für die im Aufbau befindliche Recyclingindustrie durch die Möglichkeit der Erhebung einer Deponieabgabe, wenn das Preisgefüge sinnvolles Recyceln verhindert.

Es ist vorgesehen, die Tätigkeit der Taskforce Baustoffkreislauf nach der Behandlung der zweiten Baustoffkreislauf-Vorlage «Deponieabgaben» im Landrat abzuschliessen. Sie soll nachfolgend durch ein neues, ständiges Begleitgremium abgelöst werden, welchem nebst den Vertretungen der Bau- und Recyclingwirtschaft auch solche der Planerfachverbände, der Gemeinden und der Wissenschaft angehören sollen.    

Wissen und Bewusstsein für die Thematik Baustoffkreislauf

Unter www.baustoffkreislaufregiobasel.ch bieten die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt eine Website mit umfangreichen Informationen zum Thema Kreislaufwirtschaft im Baubereich an. Sie präsentiert Grundlagen der Abfallwirtschaft, stellt den Verwertungskreislauf vor, zeigt die Vielfalt der Bauabfälle und geht auf die Planung, den Betrieb und die Rekultivierung von Deponien ein. Das Informationsangebot richtet sich an interessierte Privat- und Berufspersonen, die sich einen guten, vertieften Überblick verschaffen wollen.

Foto: © baselbusiness24

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