Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit ist gesetzliche Pflicht und gelebte Realität. In der Schweiz konnte bislang keine wissenschaftliche Evidenz für geschlechterbedingte Lohndiskriminierung erbracht werden. Bestehende Differenzen bei der Entlöhnung zwischen Mann und Frau sind auf erklärbare Faktoren zurückzuführen und etwa durch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verringern. Unnötig ist hingegen ein kantonales Lohngleichheitsanalysengesetz, welches eine teure Zusatzbürokratie zu Lasten der KMU-Wirtschaft aufbaut.
(Basel) Der Gewerbeverband Basel-Stadt hat sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf eines neuen Lohngleichheitsanalysengesetzes dezidiert gegen dessen Einführung ausgesprochen. Konkret sollen mit dem neuen Gesetz Unternehmen ab 50 Angestellten zu sogenannten Lohngleichheitsanalysen verpflichtet werden. Hierbei handelt es sich um eine klassische «Basel Finish»-Regulierung – die entsprechende Bundesregulierung setzt nämlich die Grenze bei 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Überflüssiger administrativer und finanzieller Aufwand
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es schlicht eine ökonomische Notwendigkeit, gleiche Löhne zu zahlen. Diskriminierung ist ineffizient und wird vom Markt sanktioniert. Die Folgen sind hohe Fluktuation und Rekrutierungskosten. Angesichts der Pensionierungswelle der Babyboomer-Generation und des Fachkräftemangels können sich Unternehmen dies erst recht nicht leisten. Folglich ist die Einführung von zusätzlichen kostentreibenden, materiell jedoch völlig überflüssigen Auflagen wie Lohngleichheitsanalysen, weltfremd. Die geplante kantonale Regelung würde kleinere Unternehmen und insbesondere solche mit einem hohen Anteil an Teilzeitstellen überproportional treffen. Zudem ist das Gesetz wettbewerbsverzerrend, da die umliegenden Kantone die eidgenössische Gesetzgebung nicht weiter verschärfen.
Erhebliches Misstrauen gegenüber dem freien Unternehmertum
Besonders stossend am vorliegenden Gesetzesentwurf ist die Absicht des Regierungsrats, Unternehmen zur Übermittlung der Sachdaten aus den Lohngleichheitsanalysen an den Kanton zu verpflichten. Damit sollen einerseits «Statistiken» erstellt werden können. Andererseits soll der Kanton anhand der übermittelten Angaben die Unternehmen kontaktieren und ihnen «Empfehlungen» abgeben können. Die Arbeitgeber sollen sogar verpflichtet werden, gegenüber dem Präsidialdepartement darzulegen, «ob und inwiefern die Empfehlung befolgt wird». Auch wenn das Gesetz keine Sanktionen vorsieht, kommt dieser Passus einer Datensammlung und Kontrolle durch die Hintertür gleich. Diese Massnahmen zeugen von einem erheblichen Misstrauen seitens der Regierung gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und stellt eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme der kantonalen Verwaltung dar. Staatliche Zwangsberatungen für Unternehmen lehnt der Gewerbeverband Basel-Stadt entschieden ab.
Foto: © Gewerbeverband Basel-Stadt